Limmattal
Gemeinden raten weiterhin ab vom Grillieren im Freien

Das allgemeine Feuerverbot bleibt in den meisten Gemeinden bestehen.

Lydia Lippuner
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Weiterhin gilt in den meisten Gemeinden ein Feuerverbot.

Weiterhin gilt in den meisten Gemeinden ein Feuerverbot.

Keystone/MELANIE DUCHENE

Trotz Gewittern mit teilweise heftigen Regenschauern unter der Woche hält der Kanton Zürich am Feuerverbot im Wald und bis zu 200 Meter vor dem Waldrand fest. «Inbegriffen sind auch bestehende, eingerichtete Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen, Cheminées in Waldhütten und bis auf Weiteres auch Gas- und Elektrogrills.» Dies teilt der Kanton auf seiner Website mit. Etwas anders sieht es mit den absoluten Feuerverboten in den Gemeinden aus. Dort sind erste Lockerungen bestimmt worden.

Aesch: «In unserer Gemeinde besteht kein absolutes Feuerverbot», sagt Gemeindeschreiberin Suzana Sturzenegger. Die Situation sei aber weiterhin angespannt. Besonders, weil es während der vergangenen Hitzeperiode an der Islisbergerstrasse zu einem Wiesenbrand gekommen sei. «Dieser wurde vermutlich durch einen Zigarettenstummel ausgelöst, den jemand aus dem fahrenden Auto warf», sagt Sturzenegger. Im Verlauf der Woche werde die Situation neu beurteilt.

Bergdietikon: Für Bergdietikon ist das kantonale Feuerverbot aussschlaggebend. «Solange der Kanton Aargau das Verbot nicht aufhebt, tun wir es ebenso wenig», sagt Gemeindeschreiber Patrick Geissmann. Der Kanton hat gestern dann beschlossen, das absolute Feuerverbot auf Wald und Waldrand zu reduzieren, wie der Kantonale Führungsstab in einer Mitteilung schreibt.

Birmensdorf: Auch der Gemeinderat von Birmensdorf hält weiter am Feuerverbot fest. «Weil die paar Tropfen nicht genügen», sagt Daniela Suppiger von der Gemeinde Birmensdorf. Die Polizei kontrolliere, ob das Verbot auch eingehalten werde.

Dietikon: Das Feuerverbot ist in Dietikon weiterhin gültig. Die heissen Temperaturen sorgen weiter für Trockenheit, weshalb sich die Lage vorerst noch nicht entspannt habe, teilt die Stadt mit.

Geroldswil: An der Sitzung am nächsten Montag wird über das Fortbestehen des Feuerverbots entschieden. «Doch die Vernunft gebietet es, dass wir momentan nicht einschreiten, wenn jemand vorsichtig grilliert», sagt Gemeindeschreiber Hannes Fries.

Oberengstringen: Das allgemeine Feuerverbot wurde in Oberengstringen aufgehoben. Trotzdem schreibt der Sicherheitsvorstand in einer Mitteilung: «Die Bevölkerung wird gebeten, weiterhin grosse Vorsicht beim Grillieren und beim Umgang mit Feuer zu wahren.»

Oetwil: Das Motto Safety first habe die Gemeinde dazu veranlasst, weiter am Verbot festzuhalten, sagt Gemeindeschreiber Pierluigi Chiodini. «Zudem hat es ausgerechnet auf der Holzbrücke im Binzerli entlang des Limmatuferwegs ein Feuer gegeben», so Chiodini.

Urdorf: Noch sei es in Urdorf zu trocken, um das Verbot aufzuheben, teilt die Gemeinde mit. Die Behörden beobachten die Wetterlage weiter. «Nicht zuletzt dank des Feuerverbots des Kantons und der Gemeinde, welches die Bevölkerung vorbildlich einhielt, passierte bislang nichts», sagt Martin Büchi, Leiter Verwaltung und Sicherheit.

Unterengstringen: Zurzeit verkünden rund 14 Plakate in Unterengstringen, dass es nach wie vor verboten ist, ein Feuer im Freien zu machen. «Das Verbot wurde gut respektiert. Immer wieder riefen Leute an, um sich über die aktuelle Lage zu informieren. Das schätzen wir», sagt Pascal Brun, Sachbearbeiter der Gemeinde.

Schlieren: In der Stadt gilt das Feuerverbot bis auf Widerruf. Dieser erfolgt laut einer Mitteilung der Stadt erst, wenn die Temperaturen sinken und es zu ausgiebigen Niederschlägen kommt. «Bis der Kanton das Verbot aufhebt, ist dieses auch in der Stadt Schlieren noch gültig», sagt Astrid Romer, Kommunikationsverantwortliche der Stadt.

Uitikon: «Bisher haben sich die Uitikoner gut an das Verbot gehalten», sagt Jasmin Haller, Sachbearbeiterin der Gemeinde. Sie seien verständnisvoll gewesen. Bis das Feuerverbot allerdings gelockert werden könne, müsse es mindestens zwei Tage regnen.

Weiningen: Das Feuerverbot in Weiningen wurde gelockert. «Grillieren auf Privatgrund, mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden, ist neu unter Aufsicht gestattet», sagt Noeline Schulz, stellvertretende Gemeindeschreiberin.