Bezirksgericht Dietikon
Entgegen der Empfehlung der Staatsanwaltschaft: Serbe muss Schweiz verlassen

Das Bezirksgericht Dietikon verurteilte den Mann, weil er der Arbeitslosenkasse Einkünfte verschwiegen hatte.

Louis Probst
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«Ich war mir bewusst, dass ich gegen das Gesetz verstosse», erklärte der Beschuldigte vor Gericht.

«Ich war mir bewusst, dass ich gegen das Gesetz verstosse», erklärte der Beschuldigte vor Gericht.

Archivbild: Severin Bigler

«Ich war mir bewusst, dass ich gegen das Gesetz verstosse», erklärte der Beschuldigte vor Gericht. «Ich habe mich da selber hineingeritten.» Gemäss Anklage hatte der Beschuldigte Arbeitslosengeld bezogen, aber Entschädigungen von insgesamt 16'237.65 Franken nicht deklariert, die er im Zeitraum von acht Monaten für temporäre Einsätze bezogen hatte. Später bezahlte er den Betrag zurück.

Die Staatsanwaltschaft forderte wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Busse von 500 Franken. Von einer Landesverweisung wollte sie absehen, obwohl das Delikt als sogenannte Katalogtat grundsätzlich eine Landesverweisung nach sich zieht. «Ich weiss nicht, weshalb ich das nicht angegeben habe», sagte der Beschuldigte zu Bezirksrichter Benedikt Hoffmann. «Am Anfang war die Rede nur von einem Einsatz von zwei oder drei Tagen. Ich bin dann so hineingezogen worden.» Auf die Frage, wie denn die Sache bekannt geworden sei, meinte der Beschuldigte: «Das weiss ich nicht. Ich habe einen Anruf von der Arbeitslosen­kasse erhalten und bestätigt, dass der Vorwurf stimmt. Ich habe mich entschuldigt und gesagt, dass ich alles zurückzahlen werde.»

«Ich habe einen Fehler ­gemacht»

Auf die Frage, ob er so weitergemacht hätte, wenn man ihm nicht auf die Schliche gekommen wäre, sagte der Beschuldigte: «Ich konnte nicht mehr lange stempeln. Die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld wäre sowieso bald ausgelaufen.» Auf die Frage, was eine Landesverweisung für ihn bedeuten würde, erklärte er: «Das würde mich schwer treffen. Ich habe eine Frau und einen Sohn. Ich weiss nicht, wie das ausgehen sollte. Ich kann nur wiederholen: Ich will nicht den Unschuldigen spielen. Ich habe einen Fehler gemacht. Und ich habe alles zurückbezahlt.»

Sein Mandant sei vom Vorwurf des unrechtmässigen Bezuges von Leistungen einer Sozialversicherung freizusprechen, aber zu einer Busse von 2000 Franken zu verurteilen, beantragte der Verteidiger. Es handle sich um einen leichten Fall. Sein Mandant habe auch gegenüber der Arbeitslosenkasse seinen Fehler eingestanden und den Betrag zurückbezahlt.

Verteidigung: «Klarer Härtefall»

Falls doch eine Verurteilung im Sinne der Anklage erfolgen würde, sei die beantragte Strafe viel zu hoch. Das Verschulden sei leicht. Angemessen erscheine eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 80 Franken. Von einer Landesverweisung wäre abzusehen. «Der Beschuldigte lebt seit dem zwölften Altersjahr in der Schweiz, ist nicht vorbestraft und hat eine Frau und einen Sohn, der in Ausbildung steht», so der Verteidiger. «Für eine Landesverweisung wäre das ein klarer Härtefall.»

Das Gericht sprach den Beschuldigten im Sinn der Anklage schuldig. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Franken, und es sprach eine Landesverweisung für die Dauer von fünf Jahren aus. Bei einer Deliktssumme von 16'000 Franken könne nicht mehr von einem leichten Fall gesprochen werden, so der Richter.

Zur Landesverweisung und zur Frage des Härtefalles erklärte er: «Nach dem Willen des Gesetzgebers muss die Härtefallklausel die absolute Ausnahme bleiben. Es ist so, dass die Landesverweisung den Beschuldigten hart trifft. Das liegt aber in der Natur der Strafe. Das Gericht sieht keine Möglichkeit, von einer Landesverweisung abzusehen.»