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Region (LiZ)
Limmattal
Die Mindestanzahl Unterschriften bei kommunalen Volksinitiativen wird in Dietikon nicht erhöht. Sie bleibt bei 500. Für Referenden braucht es aber in Zukunft weniger Unterschriften.
Heute müssen mindestens 500 stimmberechtigte Dietiker eine Volksinitiative unterschreiben, damit das Volk darüber abstimmen kann. Dem Stadtrat war das zu wenig: Er wollte künftig 600. Begründet wurde dies mit dem Einwohnerwachstum.
Aber diesem Plan stimmten am Donnerstag nur 6 von 36 Gemeinderäten zu. Die Mehrheit, nämlich 19 Gemeinderäte, wollte alles beim Alten lassen.
Ein dritter Vorschlag lautete, die Unterschriftenzahl auf 400 zu senken. Dieser Vorschlag, mit dem Volksinitiativen einfacher geworden wären, holte aber nur acht Stimmen. Eingereicht hatte ihn Ernst Joss von der SP/AL-Fraktion. Joss wies darauf hin, dass das Unterschriftensammeln gerade in Dietikon schwierig sei: Zum einen wegen des Ausländeranteils von 47,2 Prozent, zum anderen, weil auch noch viele Passanten in der Stadt aus dem Aargau kommen.
Joss verglich Dietikon mit seinen rund 28'000 Einwohnern mit Dübendorf, das rund 30'000 Einwohner zählt, nur 36,5 Prozent Ausländer hat und für eine Volksinitiative lediglich 300 Unterschriften verlangt. «Und ausserdem haben wir ja in Dietikon keine Schwemme an Volksinitiativen», so Joss.
Während bei den Volksinitiativen alles bleibt wie bisher, werden Referenden künftig einfacher. Wer gegen einen Beschluss des Gemeinderats das Referendum ergreifen will, musste bisher innert 60 Tagen 400 Unterschriften sammeln. Der Stadtrat wollte diese Zahl auf 300 senken. Die gemeinderätliche Spezialkommission für die Gemeindeordnung verlangte eine Senkung auf 250, Ernst Joss (AL) beantragte sogar eine Senkung auf 200. Wie schon bei den Regeln für die Volksinitiativen gewann die Spezialkommission mit 19 Stimmen, während der Stadtrat nur sechs und der Joss-Antrag nur acht Stimmen holte.
Das bedeutet, dass es in Dietikon für Referenden künftig nur noch 250 statt 400 Unterschriften braucht.
Die Diskussion über die Unterschriftenzahl bei Volksinitiativen und Referenden steht in einem grösseren Kontext: Die Stadt Dietikon muss ihre Verfassung – die sogenannte Gemeindeordnung – erneuern. Der Grund dafür ist das neue kantonale Gemeindegesetz, das 2018 in Kraft getreten ist. Bei dieser Gelegenheit will die Stadt Dietikon die Gemeindeordnung im einen oder anderen Punkt modernisieren.
So wird Dietikon in der Gemeindeordnung neu nicht mehr als «städtische Agglomerationsgemeinde», sondern schlicht und einfach als «Stadt» bezeichnet, was von einem neuen Selbstverständnis zeugt. Diese Bezeichnung ist Teil des sogenannten Ziel- und Zweckbestimmungsartikels.
In diesem Artikel bekannte sich die Stadt Dietikon schon bisher zu einer «ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung», zur 2000-Watt-Gesellschaft und zur Förderung von Energieeffizienz und von erneuerbaren Energiequellen. Der Stadtrat wollte es weiterhin dabei belassen, holte aber nur 14 Stimmen, derweil die Spezialkommission dank 19 Stimmen erfolgreich auch noch Bekenntnisse zu folgenden Zielen in die Gemeindeordnung aufnahm: Biodiversität, Förderung der lokalen Wirtschaft, Schaffung geeigneter Partizipationsmöglichkeiten für die Bevölkerung und Orientierung am langfristigen Ziel der Kreislaufwirtschaft.
Eine der grössten Änderungen, die die neue Gemeindeordnung mit sich bringt, betrifft die Schulpflege. Diese soll von heute 17 Mitgliedern auf neu noch neun Mitglieder verkleinert werden. Dieses Ansinnen sorgte im Parlament für keine einzige Wortmeldung. Im Herbst 2017 hatte es der Gemeinderat im Rahmen einer Teilrevision der Gemeindeordnung noch abgelehnt, die Anzahl Schulpflegemitglieder von 17 auf 7 zu reduzieren. Nun ist offenbar die Zeit reif für eine Reduktion auf neun Schulpflegemitglieder. Einem entsprechenden Antrag von Catherine Peer (SP), die heute Gemeinderatspräsidentin ist, stimmte das Parlament schon in der Debatte von 2017 zu, doch scheiterte dann die Teilrevision als Ganzes.
Mehrere Änderungen gibt es bei den Ausgabekompetenzen der einzelnen Behörden, insbesondere wurden die Ausgabekompetenzen des Stadtrats erhöht.
Gescheitert ist ein Antrag von Ernst Joss (AL), der gefordert hatte, dass sich die Stadt Dietikon sozusagen der kantonalen Ombudsperson anschliesst. Damit hätte die Stadt Dietikon eine «niederschwellige Stelle», an die sich Personen wenden könnten, die sich von den Gemeindebehörden nicht richtig behandelt fühlen, wie Joss ausführte. Markus Erni (SVP) sprach sich klar dagegen aus. Insbesondere mit den 36 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bezirksrat gebe es schon genug Ansprechpersonen für solche Fälle. Der Antrag von Joss scheiterte: Es gab 13 Stimmen dafür und 15 dagegen.
Nachdem die Schlussabstimmung durch und damit das mehrjährige Projekt der Totalrevision der Gemeindeordnung von Seiten des Gemeinderats abgeschlossen war, bedankte sich Stadtpräsident Roger Bachmann (SVP) bei der Spezialkommission, insbesondere bei deren Präsidentin Nadine Burtscher (EVP). Zudem dankte er Gemeinderatspräsidentin Catherine Peer (SP) für das «souveräne Führen» durch die vielen Abstimmungen. Sage auch das Volk am 13. Juni Ja zur neuen Gemeindeordnung, habe Dietikon per 1. Januar 2022 eine «moderne und zeitgemässe» Gemeindeordnung, so Bachmann.