Die Bahnhof-Schläger entgehen dem Landesverweis

Das Bezirksgericht Baden verurteilt zwei Männer, die am Bahnhof Killwangen-Spreitenbach zuschlugen.

Philipp Zimmermann
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Die Anklage hatte es in sich: Fünf Jahre Landesverweis wegen eines Angriffs forderte der Staatsanwalt für die beiden Beschuldigten. Ein Angriff gilt als Katalogtat, für die der Landesverweis obligatorisch ist. Für die beiden Brüder aus dem Limmattal, 24 und 23 Jahre alt, hätte das einschneidende Konsequenzen gehabt. Die beiden sind Kosovaren, aber in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Den Kosovo kennen sie nur von Ferien und Besuchen bei Verwandten. Dementsprechend hofften sie, dass das Bezirksgericht vom Landesverweis absehen würde.

Die beiden hatten an einem Freitag im Juli 2018 eine Geburtstagsparty in Zürich besucht. Zu später Stunde in jener Sommernacht ging es, angetrunken und bekifft, mit dem Nachtzug zurück in Richtung Baden. Die Brüder fühlten sich provoziert, weil ihnen von einer sechsköpfigen Gruppe der Weg durch das Zugabteil versperrt worden sei, wie sie sagten. Danach gab ein Wort das andere. Die genauen Umstände blieben vor Gericht unklar; die Aussagen der Beschuldigten sowie dem späteren Opfer und dessen Begleiterin gingen auseinander. «Eigentlich war es zuerst lustig. Irgendwann ist es gekippt», sagte das 20-jährige Opfer.

Wer hat zuerst zugeschlagen?

Am Bahnhof Killwangen-Spreitenbach verliessen die die vier Personen den Zug. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft geschah nun Folgendes: Einer der Brüder versperrte dem 20-jährigen Mann bei der Unterführung den Weg. «Willst du mich nicht alleine nehmen?», fragte er. «Du willst nur, dass ich als erstes zuschlage», antwortete das spätere Opfer.

Daraufhin schlugen beide Brüder auf den Mann ein. Als dieser zu Boden ging, traten sie mit den Füssen gegen seinen Oberkörper. Die Schläger gingen nun die Treppe hinunter, doch als der Verprügelte aufstand, kehrten sie zurück und forderten sein Portemonnaie, das aber leer war. Da schlugen die Brüder erneut zu, bis ihr Gegner wieder zu Boden ging. Er trug Beulen und Schürfungen davon. «Ich hatte am ganzen Körper Schmerzen. Drei bis vier Tage lag ich nur im Bett.»

Vor Gericht versuchten die beiden Beschuldigten, ihre Schuld zu relativieren. Der 20-Jährige habe zuerst zugeschlagen, und dies erst noch mit einer Musikbox, machten sie geltend. «Der erste Schlag kam nicht von uns; sonst wäre das nicht eskaliert.» Einer der Brüder sagte, ihm sei die Nase gebrochen und die Brille beschädigt worden. Der andere sprach von psychischen Problemen, die er davon getragen habe. Therapeutische Hilfe habe er sich aber nicht gesucht. «Ich wollte nicht als schwacher Mann dastehen», sagte er. Es tue ihnen leid, sagten sie. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass sie keineswegs allein schuld wären. Schliesslich seien sie provoziert worden.

Gerichtspräsidentin Gabriella Fehr, die als Einzelrichter amtete, hielt sich in ihrem Urteil vor allem an die Aussagen der ersten Einvernahmen, als sie noch keine Möglichkeit hatten, sich zu besprechen und allenfalls abzusprechen. Sie verurteilte die Brüder nicht wegen eines Angriffs, sondern wegen einfacher Körperverletzung und versuchtem Diebstahl. Für den älteren der Brüder, der wegen eines Drogendelikts als Jugendlicher vorbestraft ist, bedeutete das eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 100 Franken; für den jüngeren eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 80 Franken, bei einer Probezeit von vier Jahren. Bei ihm kam eine Busse von 2500 Franken dazu, weil er, ohne Führerausweis, mehrfach die Autos seines Vaters und einer Bekannten entwendet und gefahren hatte. Zudem müssen die Brüder ihrem Opfer eine Genugtuung von 200 Franken zahlen.

Das Urteil ist die letzte Chance

Richterin Fehr hätte bei diesem Urteil einen fakultativen Landesverweis aussprechen können, sah aber davon ab. Der 24-Jährige lebt mit zwei Schwestern bei den Eltern in der Region Baden, der 23-Jährige hat mit seiner Ehefrau und der kleinen Tochter eine eigene Wohnung bezogen. Zwar haben beide eine Lehre abgebrochen, doch haben beide einen Job und haben keine Schulden. Fehr machte vor allem dem Jüngeren klar, dass er dieses Urteil als letzte Chance annehmen soll. «Ich bin heute ein anderer Mensch», hatte er über sich gesagt. Nun ist es an ihm, dies zu beweisen.