Bezirksgericht Dietikon
Defibrillator-Knatsch beim Geroldswiler Fussballplatz: Freisprüche auf beiden Seiten

Der FC Oetwil-Geroldswil und die PMS Öffentlichkeitswerbung GmbH lagen seit Jahren im Clinch. Jetzt hat das Bezirksgericht geurteilt.

David Egger
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Kann Leben retten: ein Defibrillator. (Symbolbild)

Kann Leben retten: ein Defibrillator. (Symbolbild)

Hanspeter Bärtschi

Weil Defibrillatoren Leben retten können, wurden zuletzt immer mehr davon im öffentlichen Raum aufgestellt, so zum Beispiel bei der Treppe zum Geroldswiler Dorfplatz. 2011 überlegte sich ein damaliges Vorstandsmitglied des FC Oetwil-Geroldswil, ein solches Gerät auch bei der Sportanlage Werd aufstellen zu lassen. Denn das Angebot der PMS Öffentlichkeitswerbung GmbH war verlockend. Nämlich gratis, mit einer Bedingung: Bei der Sportanlage kommt eine Tafel hin, auf der dem FCOG wohlgesinnte Firmen Werbung schalten.

Das für die Werbung bezahlte Geld würde unter anderem den Defibrillator finanzieren und der PMS Einnahmen bringen. Ein FCOG-Vorstandsmitglied traf sich also am 28. Juni 2011 mit dem PMS-Mitarbeiter bei der Sportanlage, um die Sache detaillierter zu besprechen. Von den vielen Negativberichten über die PMS – so etwa im «K-Tipp» und bei «SRF Kassensturz» – hatte er damals wohl noch nichts vernommen.

Ab dann scheiden sich die Geister: Der PMS-Mitarbeiter ist überzeugt, dass das FCOG-Vorstandsmitglied dann den Vertrag zwischen der PSM und dem FCOG unterzeichnete. Der engagierte Fussballfreund ist aber vom Gegenteil überzeugt.

Doch diese Uneinigkeit trat erst später zutage. Zuerst passierte lange nichts mehr, bis die PMS auf die Suche nach Werbekunden ging, obwohl der FCOG den Defibrillator-Vertrag gar nicht unterschrieben haben will.

Schon 2013 gab es die erste Aufruhr

Im September 2013 warnte der FCOG öffentlich alle Firmen davor, Kunde der PMS zu werden respektive Geld für die Werbetafel zu sprechen. Die PMS handle nicht im Namen des FCOG, auch wenn sie dies so angebe. Die Limmattaler Zeitung berichtete darüber. Prompt pochte die PMS auf eine Gegendarstellung. Darin führte sie aus, sie handle im Auftrag des FCOG, gestützt auf den Vertrag vom 28. Juni 2011. Dieser Vertrag könnte nun aber nicht mal das Papier wert sein, auf dem er fabriziert wurde, wie nun ein Rechtsverfahren zeigt, das am 7. Oktober 2013 bei der Kantonspolizei im Dietiker Bezirksgebäude startete.

Damals erstattete das FCOG-Vorstandsmitglied Anzeige gegen Unbekannt, nachdem es von der PMS den Vertrag verlangte, auf dem seine vermeintliche Unterschrift stand und dann sah, dass sie nicht aus seiner Feder stammen konnte.

Nun setzte der Defibrillator die Justiz unter Strom: Die kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Untersuchungen und Rechtshilfe übernahm den Fall. Am 21. März 2017 übermittelte sie ihn dem Bezirksgericht. Gleich mit zwei Anklageschriften: Zum einen wurde der PMS-Mitarbeiter wegen Urkundenfälschung angeklagt, zum anderen das FCOG-Vorstandsmitglied wegen falscher Anschuldigung. Einer von beiden muss das schwarze Schaf sein, könnte man sich denken. Doch gibt es in der Justiz auch viele Grautöne.

Beide Angeklagten freigesprochen

Das Gericht sprach gestern beide Männer frei. Ein laut Einzelrichter Bruno Amacker schlüssiges und sehr gut nachvollziehbares graphologisches Gutachten kam zu folgendem Schluss: Es lässt sich praktisch ausschliessen, dass die Unterschrift vom FCOG-Vorstandsmitglied stammt. Wer die Unterschrift angefertigt hat, bleibt aber offen. Für das Gutachten wurden zahlreiche weitere Dokumente, die der Mann einst unterschrieben hat, mit dem PMS-Vertrag verglichen. Gleichzeitig gab es aber keine Beweise für die Schuld des PMS-Mitarbeiters. Sowohl er als auch das FCOG-Vorstandsmitglied haben zudem widerspruchsfrei und konstant ausgesagt, wie Richter Amacker festhielt. Daher also die Freisprüche. «Wir hoffen, dass damit die Sache für alle ad acta gelegt werden kann», schloss Amacker.

Beim FCOG-Vorstandsmitglied hatten die Ermittler unter anderem eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Zudem hatten drei Zeugen bei der Staatsanwaltschaft ein falsches Zeugnis abgelegt, um dem FCOG-Vorstandsmitglied zu helfen. Sie wurden mittels Strafbefehl bestraft.