Startseite
Region (LiZ)
Limmattal
Die Stadt soll eine wettbewerbsfähigere Arbeitgeberin werden. Dafür will der Stadtrat die Personalverordnung ändern.
Alle Mitarbeitenden der Stadt Schlieren sollen künftig mindestens fünf Wochen Ferien haben. So will es der Stadtrat im Rahmen einer Totalrevision der Personalverordnung. Bisher hatten die städtischen Angestellten vier Wochen Ferien. Unter dem Strich bekommen sie aber trotzdem nur zwei zusätzliche freie Tage, denn im Gegenzug entfallen die freien Halbtage an Sechseläuten und Chilbimontag sowie die zwei Urlaubstage, die dem Personal in den letzten Jahren jeweils per separatem Stadtratsbeschluss gewährt wurden.
Mit mehr Ferientagen will die Stadt als Arbeitgeberin konkurrenzfähiger werden. Die heutige Ferienregelung sei ein Nachteil bei der Suche nach geeignetem Fachpersonal, schreibt der Stadtrat in seinem Antrag ans Gemeindeparlament. Denn mittlerweile würden nicht nur viele Firmen, sondern auch immer mehr Gemeinden ihren Mitarbeitern fünf Ferienwochen bieten. Keine Freude an der Umstellung dürfte allerdings das Hortpersonal haben. Für dieses gelte heute eine grosszügigere Ferienregelung. Deshalb will die Stadt für diese Gruppe noch «eine sinnvolle Übergangsregelung» finden.
In der Totalrevision der aus dem Jahr 2006 stammenden Verordnung sieht der Stadtrat auch beim Thema Kündigungen Änderungen vor, sogar gleich mehrere. So soll etwa die Kündigungsfrist für Kader ab einer gewissen Lohnklasse ab dem vierten Dienstjahr auf vier Monate verlängert werden. Bisher gab es Fristen über drei Monate nur in gegenseitigem Einvernehmen. Mitarbeitenden, die durch mangelnde Leistung oder schlechtes Verhalten auffallen, soll hingegen schneller gekündigt werden können. Deshalb will der Stadtrat die Passage zur bisher dafür vorgesehenen Bewährungsfrist in eine Kann-Formulierung umwandeln. Eine ungerechtfertigte Kündigung soll aber die weiter bestehende Begründungs- und Anhörungspflicht verhindern.
Zudem soll der Kündigungsschutz im Zusammenhang mit Diskriminierung ausgebaut werden. Bisher kennt die Verordnung nämlich nur den Schutz bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Neu soll aber auch eine Diskriminierung aufgrund Herkunft, Rasse, Alter, Sprache, sozialer Stellung, Lebensform, religiöser, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung sowie körperlicher, geistiger oder psychischer Behinderung unterbunden werden.
Geklärt werden sollen mit der neuen Verordnung zudem die Zuständigkeiten von Schulpflege und Stadtrat, insbesondere, was das städtische Lehrpersonal betrifft. Damit kommt Schlieren auch den Vorgaben des Gemeindegesetzes nach.
Mit den geplanten Änderungen der Personalverordnung hofft die Stadt, flexibler auf die heutigen Arbeitsmarktentwicklungen reagieren zu können und ihrem Personal gleichzeitig bessere Arbeitsbedingungen zu bieten. Aus Sicht des Stadtrats handelt es sich um «eine ausgewogene und zeitgemässe» Verordnung.
Im Grossen und Ganzen bestätigen dies auch die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, an der vier städtische Mitarbeitende, der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) und die Schulpflege teilgenommen haben. Vor allem die neue Ferienregelung und die Zuständigkeitsklärung bei der Schule stiessen dabei auf Anklang. Weniger gut kamen allerdings die Änderung bei der Bewährungsfrist an sowie der Umstand, dass die Stadt bei einer Kündigung wegen lang andauernder Krankheit künftig auf eine Abfindung verzichten will.
Damit die angedachte Totalrevision Realität wird, muss die Personalverordnung aber vor allem beim Gemeinderat gut ankommen. Wenn dieser den Änderungen zustimmt, soll die Verordnung spätestens per 30. Juni 2018 in Kraft treten.