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Region (LiZ)
Limmattal
Vor Baubeginn musste die Stadt mehrere Flächen abtreten – für gut 6 Millionen.
Am Montag starten die Hauptarbeiten für die erste Etappe der Limmattalbahn. Derart komplexe Bauprojekte mit vielen involvierten Parteien setzen eine minuziöse Planung voraus. Das fängt beim Boden an: Vor Beginn mussten die Besitzverhältnisse und Nutzungsrechte der Grundstücke, die vom Bau der Bahn betroffen sind, präzis geregelt werden.
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Ein Blick in das Protokoll des entsprechenden Stadtratsgeschäfts zeigt, dass die Stadt einige Flächen verkaufen musste und mehrere Anpassungen nötig waren, um den reibungslosen Baustart zu ermöglichen. In diversen Verhandlungen einigte sich die Stadt mit der Limmattalbahn AG und privaten Grundstückbesitzern über die Preise für Eigentumsübertragungen sowie Entschädigungen für Minderwert und Nutzungsrechte.
Das Resultat: Viele kleine Flächen wechselten den Besitzer und für einige Grundstücke wurden Dienstbarkeiten vereinbart, die der Bahnbetreiberin eine bestimmte Nutzung fremder Grundstücke für eine Entschädigung ermöglichen. Insgesamt fliessen wegen der Grundeigentumsverschiebungen und Entschädigungen 6,21 Millionen Franken in die Stadtkasse. 5,36 Millionen davon resultieren aus Abkommen mit der Limmattalbahn AG und betreffen grösstenteils die Geissweid, wo das 2er-Tram wenden und die Limmattalbahn halten wird.
Vom Bau der Limmattalbahn sind weitere Bauprojekte wie die Neugestaltung des Stadtplatzes und der Geissweid betroffen. In zwei vom Stadtrat genehmigten Verträgen regelt die Stadt für diverse Teilprojekte die detaillierte Zusammenarbeit mit der Limmattalbahn AG. Der erste betrifft die Beteiligung der Stadt am Bau und an den Kosten solcher Teilprojekte sowie die Regelung des Unterhalts der Bahnstrecke auf Stadtboden. Grundsätzlich übernimmt die Limmattalbahn AG die Bauausführung der meisten Teilprojekte, um die Koordination zu vereinfachen. Im Protokoll zum Vertrag schreibt der Stadtrat zudem, dass die Personenunterführung Badenerstrasse entgegen früherer Pläne nun für zusätzlich 140 000 Franken vollständig zurückgebaut werden muss.
Der zweite Vertrag regelt die Kostenaufteilung aller Arbeiten, welche die Werkleitungen betreffen. Verschiedene Leitungen müssen wegen der Limmattalbahn verlegt werden, andere ersetzt die Stadt während der Bahnbaustelle, um Kosten zu sparen. Auf eine vorzeitige Erneuerung von Wasser- und Gasleitungen wird allerdings wegen mangelndem Sparpotenzial verzichtet. Insgesamt bezahlt die Stadt 1,59 Millionen Franken für alle Arbeiten an der Wasser- und Gasversorgung. Die Limmattalbahn AG übernimmt 1,46 Millionen Franken. (flo)
Die Limmattalbahn AG kauft der Stadt für zwei Millionen Franken rund 1800 Quadratmeter für die Erstellung der Haltestelle und des Trassees auf der Geissweid ab. Rund 1,5 Millionen bezahlt die Limmattalbahn AG zudem für den Minderwert, welcher der Stadt auf einem Teil des Areals entsteht. Weitere kleinere Posten umfassen die Stromleitungen, die für ihre Masten etwas Bodenfläche benötigen und teilweise mit Mauerhaken an Gebäuden befestigt werden, die Nutzung von Installationsplätzen während der Bauarbeiten sowie diverse kleine Restflächen.
Die Stadt musste sich allerdings nicht nur mit der Limmattalbahn AG einigen. Auch für den neu gestalteten Stadtplatz und den ihn umrundenden Kreisel waren Verhandlungen nötig. Die grössten Geschäfte waren bereits Teil des 8-Millionen-Franken-Kredits für den Platz, den die Stimmbevölkerung im Juni 2016 annahm. Für die Erstellung des Kreisels verkaufte die Stadt dem Kanton rund 1000 Quadratmeter für 1,17 Millionen und übernahm vom Kanton unentgeltlich mehrere Restflächen.
Weil der Verkauf von Grundstücken ab 200 000 Franken vom Gemeinderat abgesegnet werden muss, müssen die Parlamentarier den ausgehandelten Beträgen mit der Limmattalbahn AG noch zustimmen. Dabei geht es allerdings nicht um die grundsätzliche Frage der Landenteignungen, die gemäss der Betriebsbewilligung der Bahn vom Oktober 2013 so oder so erfolgen müssen, sondern nur um die Höhe der Entschädigungen. Lehnt der Gemeinderat den Vergleich ab, würde eine eidgenössische Schätzungskommission die finanziellen Details abschliessend festlegen.