Die Stadt überarbeitet ihr Natur- und Landschaftsschutzinventar aus dem Jahre 1988. Ihm soll eine Schutzverordnung folgen — dieses Mal eine, die auch greift.
Um der zunehmenden Bedrängnis der Natur im stetig weiterboomenden Limmattal Einhalt zu gebieten, will die Stadt Dietikon eine neue Natur- und Landschaftsschutzverordnung – und zwar eine, die greift. Die bestehende Verordnung, die auf das Jahr 1991 zurückgeht, tut dies nämlich mehr schlecht als recht. Nicht nur, weil die darin enthaltenen 45 Objekte zwar auf Papier geschützt sind, deren Zustand aber nicht systematisch überprüft wird. Sondern auch, weil in der Schutzverordnung gewisse Objekte, die im ihr zugrunde liegenden Inventar aus dem Jahr 1988 aufgeführt sind, gar nie in sie aufgenommen wurden.
In einem ersten Schritt hat die Stadt deshalb ihr kommunales Schutzinventar überarbeitet. Und beim neuen Anlauf sollen Inventar und Verordnung nun auch deckungsgleich sein. Das heisst: Alle Objekte im neuen Inventar werden künftig auch der – gesetzlich verbindlichen – Schutzverordnung unterstellt sein. Dafür werden 14 neue Objekte in die Liste aufgenommen und sieben alte daraus entlassen. «Es macht keinen Sinn, Objekte im Inventar zu belassen, die weder aus heutiger Sicht schützenswert sind, noch aus damaliger Sicht schützenswert genug waren, um in die Verordnung aufgenommen zu werden», erklärt Severin Lüthy, Projektleiter beim Stadtplanungsamt.
Weg mit willkürlichen Objekten
So ist denn auch nur eines der Objekte, die zu streichen man sich entschlossen hat, heute tatsächlich unter Schutz gestellt: ein Sumpf im Honeretwald, der mittlerweile nicht nur in schlechtem Zustand ist, sondern sich so wenig von benachbarten Feuchtgebieten abhebt, dass die Stadt in der letzten Konsequenz eigentlich alle schützen müsste. Dies ist ein weiterer Schwachpunkt der heutigen Verordnung, die das Stadtplanungsamt zu korrigieren versucht: Scheinbar willkürlich ausgewählte Objekte sollen aus der Liste eliminiert werden. Nur noch die wirklich ökologisch wertvollen Objekte will man künftig schützen – diese dafür richtig.
So ist die wichtigste Neuerung auch weniger der aktualisierte Objektkatalog, als die Absicht, dessen Schutz auch konsequent umzusetzen. Die alte Verordnung vermochte dies nämlich nicht zu gewährleisten, wie die Begehung durch Spezialisten im letzten Herbst zeigte: Einige der wertvollsten Stadtbäume haben mechanische Schäden, Hecken sind schematisch geschnitten und der Marmori-Weiher weist nur noch spärliche Ufervegetation auf.
Dem Zerfall von geschützten Objekten will die Stadt nun einen Riegel schieben, indem der Zustand der Bäume, Sümpfe, Hecken und co. regelmässig kontrolliert wird. Dafür werden künftig auch die nötigen Gelder gesprochen. Viel brauche es nicht: Einige wenige tausend Franken pro Jahr würden dafür ausreichen, so Lüthy. Würde man darauf verzichten, verkäme das Ganze hingegen zur Alibiübung: «Ohne regelmässige Kontrolle ist die Schutzverordnung nicht viel mehr als ein schönes Stück Papier.»
Den Entscheid, ihren Naturschutz den heutigen Verhältnissen anzupassen, traf die Stadt aus eigenen Stücken. Zwar schreibt das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) den Gemeinden vor, dass sie eine Naturschutzverordnung zu erstellen haben; diese regelmässig zu überprüfen, ist aber keine Vorgabe. «Mit der Verordnung von 1991 hätten wir unseren Teil eigentlich bereits getan», sagt Lüthy. Doch spezielle Umstände verlangen nach speziellen Massnahmen: Das Bevölkerungswachstum veränderte das Gesicht des Limmattals in den letzten 20 Jahren stark; und die Stadt hat erkannt, dass die Natur in dieser anhaltenden Entwicklung ohne die nötigen Massnahmen einen Schaden davontragen könnte, den zu beheben es dereinst schlicht zu spät sein könnte.
Widerstand gegen die Neuerungen erwartet Lüthy nicht, auch weil Interessengruppen wie Landwirtschaft, Natur- und Vogelschutz oder die Holzkorporation schon früh miteinbezogen wurden. Und da bei den meisten Objekten keine unmittelbaren Veränderungen sichtbar werden, dürfte sich auch in der Bevölkerung niemand daran stören. Ausser vielleicht die Spaziergänger, die sich gerne im Gebiet des Limmat-Seitengewässers in der Nähe des Bahnhofs Glanzenberg ausruhen. Dessen Zugänglichkeit könnte künftig nämlich eingeschränkt werden, um brütende Vögel nicht zu stören. Das heisse aber keineswegs, dass man die Leute aus dem Gebiet vertreiben wolle, so Lüthy. «Doch man muss eine gesunde Balance zwischen Naturschutz und Freizeitnutzung finden.»
Errichten von Bauten und Anlagen.
Düngen und Verwenden von Giftstoffen, Bewässern und Entwässern.
Pflücken, Ausgraben oder Zerstören von wild gewachsenen Pflanzen.
Fangen, Töten, Verletzen oder Stören von wild lebenden Tieren, ausgenommen: bewilligte Jagd und Fischerei.
Feuer, Zelten und Campieren.
Laufenlassen von Hunden, Reiten und Fahren.
Aussiedeln fremder Pflanzen und Tiere.
(Quelle: Verordnung über den Schutz und die Pflege der Natur- und Land- schaftsschutzobjekte, Stadt Dietikon 1991).