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Nun ist Italiens Justiz am Drücker: Angela Magdici und Hassan Kiko werden auf dem Landweg in die Schweiz zurückkommen.
Nun ist es passiert: Das Gesuch der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis, den geflüchteten Sexualstraftäter Hassan Kiko und die Ex-Gefängniswärterin und Fluchthelferin Angela Magdici (32) auszuliefern, wurde an die italienischen Behörden übermittelt. Konkret hat die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis das Gesuch dem Bundesamt für Justiz geschickt.
Das Bundesamt übermittelte das Schreiben wiederum an die Schweizer Botschaft in Rom, welche das Schreiben am 1. April dem italienischem Justizministerium übergeben hat, wie ein Sprecher des Bundesamts für Justiz auf Anfrage erklärt.
Das Papier liegt nun auf dem Tisch von italienischen Beamten. So fehlt eigentlich nur noch die formelle Einwilligung der italienischen Behörden und der beiden Betroffenen. Magdici und Kiko haben schon kurz nach ihrer Festnahme über den Anwalt Mario Campagna verlauten lassen, dass sie in eine Auslieferung einwilligen würden. Ende März meinte darum Campagna, dass es 10 bis 15 Tage dauern würde, bis Italien die rechtlichen Schritte für die Auslieferung in die Wege geleitet haben werde. Das würde bedeuten: Das Paar wäre bereits nächste Woche in der Schweiz.
Doch die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis, auf deren Antrag hin das Bundesamt für Justiz das Auslieferungsgesuch übermittelt hat, sagt auf Anfrage, dass man sich weiterhin an die Prognose des Bundesamts für Justiz halte, welche besagt, dass es zwei bis drei Monate gehe bis zur Auslieferung. Das heisst: Magdici und Kiko landen frühestens Ende Mai in der Schweiz. «Wir sind nicht direkt am Ball und warten jetzt», so die Staatsanwaltschaft weiter.
Auf welchem Weg Magdici und Kiko in die Schweiz gelangen werden, ist hingegen schon klar. So sagt ein Sprecher des Bundesamts für Justiz auf Anfrage: «Bei weiter entfernten Staaten wird in der Regel das Flugzeug gebraucht. Bei Nachbarländern erfolgt die Übergabe an der Grenze.» Magdici und Kiko können sich also darauf einstellen, irgendwann in nächster Zeit die Grenze – zum Beispiel in Chiasso – zu passieren.
Täglich ein Auslieferungsgesuch
Die beiden sind bei weitem nicht die einzigen Kriminellen, die die Schweiz ins Land zurückholen möchte: Allein 2015 stellte die Schweiz 257 Auslieferungsgesuche an andere Staaten. Das ist ziemlich genau ein Gesuch pro Werktag. Diese Zahl ist in den letzten zehn Jahren stark gestiegen. Denn zwischen 2006 und 2010 bewegte sich die Anzahl Auslieferungsgesuche noch zwischen 130 und 150. Wesentlich häufiger wird die Schweiz um eine Auslieferung ersucht, 2015 kam das fast 400 Mal vor. Mit welchen Ländern die Schweiz am meisten zusammenarbeiten muss, um Kriminelle auszuliefern oder Kriminelle zurückzuholen, gibt das Bundesamt für Justiz in seiner Statistik zur internationalen Rechtshilfe nicht bekannt.
Eine weitere Entwicklung im Fall Magdici/Kiko machte gestern der «Blick» publik: Angela Magdici habe während der Flucht ein Tagebuch geführt. Dieses Tagebuch, das in der Wohnung liegen blieb, in der Magdici und Kiko gefasst wurden, sei nicht mehr vorhanden. Der Grund: Nach der Festnahme sei die Wohnungstür tagelang unverschlossen und unversiegelt gewesen, sagte der Anwalt Mario Campagna zur Zeitung. Von Hassan Kiko seien zudem Kleider geklaut worden.
Weil ihr Tagebuch entwendet wurde, überlege sich Magdici nun eine Anzeige gegen Unbekannt, so Campagna. Denn beim Tagebuch handle es sich um ein wichtiges Beweisstück. Ob das stimmt, würde sich erst nach der Einsichtnahme ins Tagebuch zeigen, sagt auf Anfrage die Staatsanwaltschaft Limmattal.