Bezirksgericht Dietikon
Aus Eifersucht Nebenbuhler traktiert: Teilbedingte Gefängnisstrafe

Ein 34-jähriger Türke ist vom Bezirksgericht Dietikon wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von 27 Monaten verurteilt worden. Er hatte seinen Nebenbuhler eine Treppe hinunter gestossen und mit dem Tod bedroht.

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Der Mann hatte den Nebenbuhler mit Faustschlägen niedergestreckt (Symbolbild)

Der Mann hatte den Nebenbuhler mit Faustschlägen niedergestreckt (Symbolbild)

Keystone

Das Gericht verurteilte den Mann am Montag deshalb ausserdem wegen versuchter Nötigung. Von den 27 Monaten Freiheitsstrafe sprach es neun unbedingt aus. Da der 34-Jährige aber bereits 285 Tage verbüsst hatte, ordneten die Richter die sofortige Haftentlassung an - bei einer Probezeit von vier Jahren.

Grund für die Verurteilung war ein Eifersuchtsdrama vor rund einem Jahr. Der heute 34-jährige Türke war eines Abend im August 2011 unangemeldet bei seiner Schweizer Ehefrau in Dietikon aufgetaucht und auf den heute 47-jährigen Italiener gestossen. Der Türke ging sofort auf seinen Nebenbuhler los.

Mit einem Fusstritt renkte er ihm die Schulter aus, zerrte ihn danach ins Treppenhaus, wo er mit Fäusten auf ihn einschlug und ihn schliesslich die Treppe hinunter stiess. Den unten am Boden liegenden Rivalen traktierte er sodann noch mit Fusstritten gegen das Gesicht, bevor er ihn vor die Haustüre warf.

Prellungen am ganzen Körper

Das Opfer erlitt neben der ausgerenkten Schulter diverse Prellungen an Kopf und Körper. Einige Wochen später bedrohte der eifersüchtige Ehemann seine Frau und den Italiener ausserdem mit dem Tod. Die Polizei nahm den Türken darauf fest. Seither sass er in Untersuchungshaft.

Die zuständige Staatsanwältin hatte für den vorbestraften Hilfsarbeiter eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert. Der Verteidiger forderte ausser der Nötigung umfassend Freisprüche. Das Offizialdelikt der versuchten schweren Körperverletzung sei mangels Vorsatz nicht erwiesen, begründete er.

Das Gericht sah dies anders. Wer eine nicht standfest sichere Person die Treppe hinunter stosse, nehme lebensgefährliche Verletzungen des Opfers in Kauf, argumentierte es. Es sei dem Zufall zu verdanken, dass der Mann keine gravierenderen Verletzungen davongetragen habe.