Dietikon
2014 brach sie in Schlieren ein, 2020 verurteilt sie die Justiz – nun muss die Kroatin für ein Jahr in den Knast

Die 41-Jährige brach mit einer Komplizin zweimal in Schlieren und einmal in Nidwalden ein. Sechs Jahre später erhält sie ihre Strafe.

Louis Probst
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22 619 Franken erbeuteten die beiden Frauen bei ihren Einbrüchen in Schlieren.

22 619 Franken erbeuteten die beiden Frauen bei ihren Einbrüchen in Schlieren.

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«Sì», erklärte die Beschuldigte auf die Frage von Bezirksrichter Benedikt Hoffmann, ob die gegen sie erhobenen Vorwürfe zutreffen würden. Und mit «sì» beantwortete sie auch die Frage, ob sie mit dem Urteilsvorschlag einverstanden sei, der aus dem abekürzten Verfahren hervorging. Das war’s dann auch schon. Weiter hatte sie nichts zu sagen. Aufgrund des abgekürzten Verfahrens musste keine ausführliche Befragung der ­Beschuldigten mehr durch­geführt werden. Die Ermittler hatten der 41 Jahre alten Frau mit den langen, schwarzen Haaren ­vorgeworfen, gewerbs- und banden­mässigen Diebstahl begangen zu haben. Dazu kamen mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher Hausfriedensbruch, rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt. Zwei Polizeibeamte führten die Frau in Handschellen ins Gericht. Sie lebt seit dem 20. Februar dieses Jahres hinter Gittern.

Gerichtsverhandlung sechs Jahre nach der Tat

Gemäss Anklage hatte sich die Beschuldigte, die kroatische Staatsangehörige ist, aber in Italien wohnt, vor sechs Jahren zusammen mit einer Komplizin – einer geheimnisvollen «Adriana» – Zutritt zu zwei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus in Schlieren verschafft. Abgesehen hatte es das Duo auf Wertsachen. In der ersten Wohnung erbeutete das Duo Bargeld, Schmuck, Kleidung, eine Bankkundenkarte sowie ein Portemonnaie im Gesamtwert von 5610 Franken; in der zweiten Wohnung ebenfalls Bargeld, Schmuck und Kleidung sowie Einkaufsgutscheine im Gesamtwert von immerhin 17009 Franken. Weniger Erfolg hatte das Duo wenige Tage zuvor in Hergiswil in Nidwalden. Nach einem Einbruch hatte es ohne Beute verschwinden müssen.

Der modus operandi der zwei Frauen war stets derselbe: Mit einem Flachwerkzeug wurden Eingangstüren aufgewuchtet. In den drei Fällen wurde dabei ein Schaden von insgesamt knapp 5000 Franken angerichtet. Dass die Beschuldigte damals mit einem Einreiseverbot in die Schweiz belegt war, hatte sie in ihrem Tun nicht gestört.

Gegen die Beschuldigte war in der Folge zwar ein Verfahren eröffnet worden, doch wurde dieses sistiert – die Gründe für die Sistierung kamen vor Bezirksgericht nicht zur Sprache.

Im Februar dieses Jahres wurde die Beschuldigte dann festgenommen. Seither befindet sie sich im Gefängnis im vorzeitigen Strafvollzug.

Kein Landesverweis gegen die Kroatin

Der Dietiker Bezirksrichter Benedikt Hoffmann als Einzelrichter bestätigte den im abgekürzten Verfahren ausgehandelten Urteilsvorschlag am Freitag. Damit wurde die Beschuldigte im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Davon hatte sie zum Zeitpunkt der Verurteilung bereits rund sieben Monate abgesessen. Die Beschuldigte muss zudem die Kosten des ­Verfahrens übernehmen sowie die Zivilforderungen, die sie dem Grundsatze nach anerkannt hat.

«Aus Sicht des Gerichtes ist das Urteil angemessen», sagte der Richter, als er das Urteil eröffnete. Obwohl es sich bei den Delikten um sogenannte Katalogtaten handle, stehe ein Landesverweis nicht im Raum, da die Delikte vor Inkrafttreten des neuen Ausschaffungsrechtes verübt worden seien.