Verwaltungsgericht
Hassan Kiko erhält keinen Hafturlaub: Er soll schliesslich nicht ein zweites Mal flüchten

Gut dreieinhalb Jahre sind es her, dass der verurteilte Vergewaltiger Hassan Kiko aus dem Gefängnis Limmattal flüchtete. Er bekam dabei Hilfe von einer seiner damaligen Aufseherinnen. Sie hatte sich in Kiko verliebt.

Patrick Gut
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Mit diesem Foto wurde 2016 nach Hassan Kiko gefahndet, nachdem er aus dem Gefängnis geflüchtet war. (Archiv)

Mit diesem Foto wurde 2016 nach Hassan Kiko gefahndet, nachdem er aus dem Gefängnis geflüchtet war. (Archiv)

KEYSTONE

Das Liebespaar hielt die Öffentlichkeit während Wochen in Atem. Kiko und die Gefängniswärterin flüchteten in einem schwarzen BMW von Dietikon nach Italien, wo sie rund sechseinhalb Wochen später gefasst wurden. Zurück in der Schweiz wurde Kiko zu einer zusätzlichen Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, weil er seinen Schatz dazu angestiftet hatte, ihn entweichen zu lassen.

Inzwischen ist das Paar verheiratet, sie hat den Familiennamen Kiko angekommen und verschiedentlich konnte man lesen, die Romanze der beiden werde verfilmt.
Am 19. Juni 2020 wird Kiko zwei Drittel seiner Freiheitsstrafe verbüsst haben. Das ist gleichzeitig der früheste Zeitpunkt, an dem er wieder auf freien Fuss gelangen kann. Im Hinblick darauf hat er ein Gesuch zur Lockerung des Vollzugs gestellt. Ihm sollen begleitete und unbegleitete Ausgänge und Urlaub gewährt werden. Ausserdem will er vom geschlossenen in den offenen Vollzug versetzt werden. Das Amt für Justizvollzug und die Justizdirektion haben Kikos Gesuch abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht hat die Vorinstanzen in einem eben publizierten Urteil bestätigt und Kikos Beschwerde abgelehnt. Das Gericht schliesst sich der Argumentation an, wonach man

von einer «erhöhten Fluchtgefahr» ausgehen kann.
Die Flucht aus dem geschlossenen Vollzug im Gefängnis Limmattal spricht dabei in erster Linie gegen Hassan Kiko. Dies, zumal eine solche Flucht «schwieriger zu bewerkstelligen ist, als eine Flucht während eines begleiteten oder unbegleiteten Ausgangs», wie das Gericht im Entscheid schreibt. Kiko verfügt weiter nicht über eine starke Bindung zur Schweiz. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass er die ehemalige Gefängnisaufseherin geheiratet habe. Schliesslich habe sie ihm zur Flucht verholfen und sich mit ihm ins Ausland abgesetzt. Und zuletzt habe man Kiko die Aufenthaltsbewilligung aberkannt. Er müsse also damit rechnen, früher oder später nach Syrien ausgeschafft zu werden.

Ein begleiteter Urlaub kommt für das Gericht ebenfalls nicht infrage. Von einer Begleitperson könne nicht verlangt werden, dass sie Kiko physisch an der Flucht hindern würde. Den Mann zu fesseln und von der Polizei begleiten zu lassen, wäre aus Sicht des Gerichts unverhältnismässig und würde dem Zweck des Urlaubs zuwiderlaufen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig.

Das gilt nicht für ein weiteres Urteil, das Kiko ans Bundesgericht weitergezogen hat. Er wollte nämlich einen unentgeltlichen Rechtsbeistand. Ein solcher Anspruch besteht für das Gericht nicht, weil sich der Antrag nicht auf ein konkretes Verfahren bezogen hatte.