Startseite
Region
Vor 30 Jahren stürzte im Hallenbad Uster die Decke ein. Das Unglück hätte verhindert werden können: Ein Jahr vor dem Einsturz wurden Hinweise auf Schäden ignoriert.
«12 Tote bei Hallenbad-Katastrophe in Uster» titelt der «Anzeiger von Uster» am 10. Mai 1985. Im Untertitel wies er bereits auf eine mögliche Ursache des Deckeneinsturzes hin – wenn auch mit einem Fragezeichen versehen: «Durchgerostete Aufhängestäbe als Ursache?» Dieser Verdacht sollte sich in den kommenden Monaten erhärten.
Am Donnerstag, 9. Mai 1985, gegen 20.20 Uhr, als sich noch rund 40 Menschen im Hallenbad befanden, geschah das Unfassbare: Die innere, rund 200 Tonnen schwere, an Chromnickelstahlbügeln aufgehängte Decke senkte sich auf das Bassin hinunter und begrub unter sich Schwimmer im Becken und am Beckenrand.
Die Decke fiel nicht wie ein Stein hinunter. Laut einem Augenzeugen senkte sie sich langsam «wegen des Luftwiderstands in der Art eines ausgebreiteten Taschentuchs, das man fallen lässt». Sekunden später lag die Decke – wie ein Leichentuch – als kompakter Überzug über dem Bassin und dessen Rändern.
Einzig im Bereich der Sprunggrube blieb ein Stück am Beckenrand hängen und öffnete damit ein Loch über dem Bassin, das einigen Badenden das Leben rettete, weil sie dort dem tödlichen Gefängnis entrinnen konnten.
«12 Menschen wurden getötet, 19 verletzt oder einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt», hielt das Bundesgericht 1989 fest. Neben dem Entsetzen und einer unsäglichen Trauer stand schnell einmal die Frage nach der Ursache des Unglücks im Raum.
Da die Decke an stählernen Bügeln aufgehängt war, drängte sich der Verdacht auf, dass die Stahlstäbe – durch Rost geschwächt – die Last nicht mehr tragen konnten.
Die Decke hing an 207 eingegossenen Chromnickelstahlbügeln mit einem Durchmesser von 10 Millimetern. Diese Art der Konstruktion hat den Nachteil, dass, wenn einige wenige der Bügel reissen, die Decke herunterfällt, weil diejenigen Stahlstäbe, die sich in der Nähe der gerissenen befinden, plötzlich zu stark belastet werden und ebenfalls reissen.
Die Beobachtung des Augenzeugen, der die fallende Decke mit dem Taschentuch verglich, das zu Boden fällt, ist somit nachvollziehbar. Die Decke legte sich, weil nacheinander immer mehr Stahlstäbe rissen, buchstäblich über das Bad.
Der Deckeneinsturz wurde von Spezialisten der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) untersucht. Wenige Stunden nach dem Einsturz waren sie bereits an der Unfallstelle und sicherten die ganze Nacht über Spuren. Dass beim Bau gepfuscht worden war, konnte schnell ausgeschlossen werden. Trotzdem konnten aber einige Abweichungen von der Norm festgestellt werden.
Die untergehängte Decke hätte demnach eine Dicke von 80 Millimetern aufweisen sollen, war aber 12 Millimeter dicker gegossen worden. So wurde der geforderte Sicherheitskoeffizient von 1,8 nicht erreicht. Er lag bei 1,3. Nachdem unter der Decke aus akustischen Überlegungen auch noch eine Holzdecke montiert worden war, sank der Koeffizient gar auf 1,2. Den vom projektierenden Ingenieur angegebenen Sicherheitskoeffizient von 2,5 konnten die Experten der Empa nicht mehr nachweisen.
Ein Koeffizient von 1,2 hätte allerdings nicht zwingend zu einem Einsturz führen müssen. Schuld am Desaster war das Klima im Hallenbad. Chlordämpfe und Feuchtigkeit lagen in der Luft. Sie bildeten einen Film auf den Chromstahlbügeln und griffen sie an.
Die Bügel bestanden aus korrosionsbeständigem V2A-Stahl. Dieser Stahl ist gegen Chlor aber nicht beständig. Gegen Chlor beständig ist nur V4A-Stahl, also Chromnickelstahl, der mit zwei Prozent Molybdän legiert wurde. Angewendet wird V4A-Edelstahl dort, wo er mit Salzwasser (ein chloridhaltiges Medium) in Berührung kommt, also im Bootsbau, in der chemischen Industrie und in Schwimmbädern. Das aber wussten die Architekten und Ingenieure beim Bau der Halle 1971 nicht. Bei Fachleuten wie Metallurgen und Korrosionsspezialisten waren die Mechanismen der Spannungsrisskorrosion hingegen bereits seit Jahrzehnten bekannt.
Entscheidend für die Verurteilung von drei Verantwortlichen zu bedingten Gefängnisstrafen zwischen zwei und fünf Monaten, bei einer Probezeit von zwei Jahren, war dann aber ein ganz anderer Aspekt: 1984 wurde ein gebrochener Aufhängebügel entdeckt. Das hätte zwingend dazu führen müssen, dass weitere Abklärungen getroffen und die Stadt Uster über die Entdeckung informiert worden wäre. Beides wurde unterlassen. Gemeldet wurde der Stadt nicht der Bruch des Bügels, sondern der «einwandfreie Zustand» der Decke.
Die Entdeckung des kaputten Bügels führte zu einem Augenschein des Architekten und der am Bau beteiligten Ingenieure. Sie kontrollierten weitere Bügel. Einige wiesen braune Flecken auf. Der Gedanke an Rostbefall wurde bald fallengelassen. Angenommen wurde, der Bügel sei bereits beim Bau gebrochen. Diese Beurteilung war fatal. Der Einsturz hätte sich mit grosser Wahrscheinlichkeit verhindern lassen, wenn ein Korrosionsexperte beigezogen worden wäre. Der Bruch wurde dann durch Anschweissen eines Zusatzstabs überbrückt.
Im Nachhinein wurde dann festgestellt, dass von den 207 Aufhängebügeln 108 gebrochen waren, bei 55 waren drei Viertel des Querschnitts infolge Spannungsrisskorrosion bereits zerstört. Im Gutachten der Empa wurde festgehalten, dass der «Korrosionsangriff von Chlor im Abluftbereich zu oberflächlich punktförmigen Korrosionsschäden führt, die sich mehr oder weniger schnell über den ganzen Bügelquerschnitt durch das Metallgefüge ausbreiten». Mit anderen Worten: An der Oberfläche trat kein offensichtlicher Rostbefall auf, sondern nur ganz feine Risse, die immer tiefer in den Stahl hineinwuchsen. Von aussen war diese Korrosion für einen Baufachmann nur schwer erkennbar.
Zwei Ingenieure und der Architekt wurden vom Bezirksgericht der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Verursachung eines Einsturzes schuldig gesprochen, weil sie den Schaden nicht gemeldet und keine weiteren Abklärungen veranlasst hatten. Der Architekt zog das Urteil bis ans Bundesgericht weiter, das seine Nichtigkeitsbeschwerde ablehnte. Übernehmen mussten die Angeklagten die Gerichtskosten, die Anwaltskosten der Kläger und die Hälfte der Kosten des 80 000 Franken teuren Gutachtens.
Drei Jahrzehnte nach dem Unglück ist das Hallenbad übrigens erneut für rund ein Jahr geschlossen: Es wird für 38 Millionen Franken saniert und erweitert.