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Region (LiZ)
Am 1. August werden im Kanton Zürich Änderungen des Strassengesetzes in Kraft gesetzt. Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs sollen neu prioritär berücksichtigt werden.
Weiter stehe im geänderten Gesetz, dass die Bedürfnisse von Personen, die zu Fuss gehen oder Rad fahren, angemessen berücksichtigt werden müssten, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit.
Die Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs wird laut Mitteilung bei zukünftigen Projekten zu einer klaren Priorisierung der Verkehrsträger führen.