Bezirk Dietikon
Das «Limmi» zieht den Regierungsrat vor Gericht: Er mache das Gesundheitssystem teurer

Dass für Chirurgen Mindestfallzahlen für einzelne Eingriffe gelten sollen, kommt beim Spital Limmattal nicht gut an. Der Direktor erklärt, wieso.

Bettina Hamilton-Irvine
Drucken
Spitaldirektor Thomas Brack: «Die zunehmende Regulierung schränkt uns in unserer Handlungsfreiheit ein.»

Spitaldirektor Thomas Brack: «Die zunehmende Regulierung schränkt uns in unserer Handlungsfreiheit ein.»

Zur Verfügung gestellt

Dass das Spital Limmattal alles andere als glücklich ist mit den kürzlich vom Regierungsrat verkündeten Anpassungen an die Spitalliste, wurde schon Anfang September klar. Damals kritisierte das Schlieremer Spital die zusätzliche Regulierung als «unnötig» und warf dem Regierungsrat vor, er verteure das Gesundheitssystem.

Nun geht das «Limmi» noch weiter. Gemeinsam mit einer Gruppe von anderen Regionalspitälern, mit denen sich das Spital Limmattal vor einigen Wochen zur IG Primärspitäler.zh zusammengeschlossen hat, reicht es nun beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss der Regierung ein. Diese hatte bekannt gegeben, dass ab 2019 für gewisse spezialisierte Eingriffe nicht mehr nur eine Mindestfallzahl pro Spital gelten soll, sondern auch pro Operateur. Neu sollen für einzelne Eingriffe Mindestwerte von 10 bis 50 Fällen pro Chirurg eingeführt werden. Gemäss Gesundheitsdirektion belegen diverse Studien, dass sich die Behandlungsqualität durch eine Verbindung von Mindestfallzahlen pro Spital mit Mindestfallzahl pro Operateur weiter verbessern lasse.

«Keine gute Idee»

Das sieht das Spital Limmattal anders. Ein solcher Eingriff in ein funktionierendes System lasse sich nicht rechtfertigen, heisst es in einer gestern verschickten Medienmitteilung. Denn dass damit die Qualität gesteigert werde, könne von der Gesundheitsdirektion nicht schlüssig belegt werden. Dafür untergrabe die Regierung mit den neuen Massnahmen die Wettbewerbsfähigkeit der Spitäler «massiv».

Das Spital Limmattal wäre zwar nicht unmittelbar vom Beschluss betroffen, da es die nötigen Mindestfallzahlen immer noch erfüllt. Dass sich das Spital trotzdem der Beschwerde angeschlossen hat, habe zwei gute Gründe, sagt Spitaldirektor Thomas Brack auf Anfrage. «Erstens halten wir Mindestfallzahlen pro Operateur für keine gute Idee.» Denn es gebe kaum Evidenz, dass sich damit die Qualität verbessern lasse. Auch die von der Gesundheitsdirektion erwähnten Studien zeigten dies nicht wirklich schlüssig, so Brack.

Zudem führten die Mindestzahlen pro Operateur früher oder später dazu, dass man «Star-Chirurgen» kreiere, die in den grossen Spitälern operierten. Gleichzeitig werde es den Regionalspitälern, die dann nur noch die weniger komplexen Operationen durchführen könnten, zunehmend schwerer fallen, noch gute Leute zu finden. Diese seien aber für die Qualität der Grundversorgung und die Ausbildung der Assistenzärzte unabdingbar. Zu guter Letzt schaffe man auch einen Anreiz für Chirurgen, gegebenenfalls Operationen durchzuführen, die nicht wirklich nötig seien, um die Fallzahlen zu erreichen.

Kooperationen in Gefahr

«Zweitens», so Brack, «schränkt uns die zunehmende Regulierung in unserer Handlungsfreiheit ein.» Dies sei besonders ärgerlich angesichts der Tatsache, dass die Spitäler bereits viel Eigenverantwortung gezeigt hätten und teilweise freiwillig auf Leistungsaufträge verzichteten. Mit dem Eingriff, der ohne ersichtlichen Grund erfolge, verhindere der Regierungsrat nun aber wieder gewisse geplante Kooperationen zwischen den Spitälern, so Brack: «Das ist kontraproduktiv.»

In Bezug auf die Chancen der Beschwerde könne er keine Prognose stellen, sagt Brack. Klar sei aber: «Wir haben gute Argumente.»