Containerterminal
Gateway Nord umschifft die nächste Klippe

Gateway-Nord-Konkurrent Swissterminal dringt beim Baselbieter Kantonsgericht mit Beschwerde nicht durch.

Daniel Haller
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Das Westquai mit dem Dreiländereck sowie die Klybeckinsel sollen für eine städtebauliche Entwicklung frei werden. Dafür muss die Hafenwirtschaft ein drittes Hafenbecken mit direktem Anschluss an den Güterbahnhof Gateway Nord erhalten.

Das Westquai mit dem Dreiländereck sowie die Klybeckinsel sollen für eine städtebauliche Entwicklung frei werden. Dafür muss die Hafenwirtschaft ein drittes Hafenbecken mit direktem Anschluss an den Güterbahnhof Gateway Nord erhalten.

Kenneth Nars

Keine weitere juristische Front gegen das geplante Containerterminal Gateway Basel Nord (GBN): Dies ist die Konsequenz des am Mittwoch von fünf Baselbieter Kantonsrichtern einstimmig gefällten Beschlusses, auf eine Beschwerde von Swissterminal nicht einzutreten.

Das geplante Grossterminal GBN, das die meisten politischen Hürden bereits genommen hat, besteht aus zwei Teilen: Zuerst soll ein neuer Container-Umladebahnhof direkt an der Landesgrenze auf SBB-Boden gebaut werden. Die Planungsgesellschaft Gateway Basel Nord setzt sich zusammen aus SBB Cargo, Hupac und dem Logistik-Unternehmen Contargo. Diese wird dereinst das Terminal betreiben. Im zweiten Schritt will man das Hafenbecken 2 der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) so verlängern, dass hinter der Autobahn ein neues Hafenbecken 3 entsteht. Dies soll den Rheinschiffen die Zufahrt zum neu gebauten Containerterminal Gateway Basel Nord ermöglichen.

Verkehr bündeln

Erklärtes Ziel des Grossprojekts ist, den Import- und Export- sowie den Transitverkehr von Containern zu bündeln. Dies ist für den Marktführer der bisherigen dezentralen Container-Infrastruktur, die Swissterminal AG, ein äusserst bedrohliches Szenario. Swissterminal kritisiert, dass mit seinem hohen Anteil an öffentlicher Finanzierung der Staatskonzern SBB einen privaten Familienbetrieb aus dem Markt drängen werde und damit einen ungebührlichen Wettbewerbsvorteil ausspiele. Dem steht unter anderem die Position der Besitzerkantone und der Handelskammer beider Basel gegenüber, das Vorhaben stärke den Logistikstandort Basel und den Logistikcluster Nordwestschweiz.

Baselbieter Regierung

Keine Bedenken

Die Regierung hegt keine Bedenken wegen einer Wettbewerbsverzerrung im Zusammenhang mit dem Gateway-Basel-Nord-Projekt. Diesen Standpunkt wiederholt sie in der Beantwortung einer Interpellation von FDP-Landrat Christoph Buser. Insbesondere liege «die Zuständigkeit für die Frage einer Ausschreibung (...) beim Landeigentümer des geplanten Terminals, der SBB Cargo AG».

Im Sommer forderte Swissterminal von den Schweizerischen Rheinhäfen, diese müssten das Projekt Containerterminal Gateway Basel Nord öffentlich ausschreiben. Die SRH trete als öffentlich-rechtlicher Inhaber des kantonalen Monopols, die Häfen zu betreiben, dessen Nutzung an das private Joint Venture Gateway Basel Nord ab. Jede Abtretung eines staatlichen Monopols an Private müsse von Gesetzes wegen ausgeschrieben werden.

Als nach einem Monat noch immer keine Antwort von der SRH vorlag, wandte sich Swissterminal per Beschwerde ans Baselbieter Kantonsgericht: Dieses sollte die SRH dazu verpflichten, eine Verfügung zu erlassen, gegen die Swissterminal dann offiziell Widerspruch einlegen könnte. Damit wäre für den Konkurrenten der Weg frei, das Projekt GBN mit juristischen Mitteln zumindest zu verzögern.

Weitere Beschwerde noch hängig

Darauf ist das Kantonsgericht nun nicht eingetreten. Neben formalen Gründen spielte eine Rolle, dass das Grossterminal auf SBB-Boden geplant ist, die Beschwerde sich aber gegen die SRH wendet. Es gehe um die Planung der Hafenentwicklung, die man nicht ausschreiben könne.

Der Widerstand von Swissterminal ist damit nicht vom Tisch: Im September gelangte es mit einer Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Diese richtet sich gegen die Mitfinanzierung des GBN durch den Bund. Weiter klärt die Wettbewerbskommission kartellrechtlich ab, ob das Joint Venture Gateway Basel Nord eine marktbeherrschende Stellung erreicht.