Gemäss den am Freitag im Kantonsamtsblatt veröffentlichen Angaben müssen Masken unter anderem in Geschäften, Einkaufszentren, Poststellen, Museen, in Gotteshäusern, auf Bahnhöfen und in Gastronomiebetrieben getragen werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen hat die Kantonsregierung Kinder unter 12 Jahren.
An den öffentlichen und privaten Volksschulen gilt für alle Erwachsenen eine Maskenpflicht, ausgenommen in Unterrichtsräumen. Sollte allerdings im Unterricht der Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Lehrpersonen und Schülern nicht eingehalten werden, müssen Masken aufgesetzt werden. Zuständig für die Kontrollen sind die Gemeinden.
Sitzpflicht in der Gastronomie
Nach Angaben der Kantonsregierung wurde die Maskentragpflicht bis zum 15. Dezember erlassen. Die Regierung empfiehlt, auch ausserhalb der öffentlich zugänglichen Innenräume eine Schutzmaske zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Als weitere Massnahme ordnete die Regierung eine Sitzpflicht in Gastronomiebetrieben an.
In Graubünden steckten sich in den letzten zwei Wochen durchschnittlich 126 Personen mit dem Coronavirus an. Das sind so viele wie zuletzt im vergangenen März.