Sterbehilfe
Sterbehilfe wird in öffentlichen Institutionen nicht verboten

Der Grosse Rat hat nach einer fast einstündigen Debatte eine Motion von Lilian Studer (EVP) deutlich mit 93 : 19 abgelehnt, mit der sie ein Verbot der Freitodbegleitung in öffentlichen Spitälern und Heimen erreichen wollte.

Mathias Küng
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Sterbehilfe: Lilian Studer EVP Wettingen

Sterbehilfe: Lilian Studer EVP Wettingen

Emanuel Freudiger

Für einmal war es mucksmäuschenstill im Grossen Rat. Nämlich in der oft bewegenden Debatte über eine Motion von Lilian Studer (EVP/Wettingen). Studer hatte ein gesetzliches Verbot der Freitodbegleitung in öffentlichen Anstalten wie Pflegeheimen, Spitälern und weiteren sozialen Institutionen gefordert. Sie tat dies im Bewusstsein, dass die Sterbehilfe in der Schweiz erlaubt ist. Auch auf kantonaler Ebene könne man deshalb kein generelles Verbot einführen. Deshalb könnten Patienten Sterbehilfe auch in Anspruch nehmen, so Studer.

Unterstützung von Einzelvotanten

Studer ist bewusst, dass man niemanden zum Weiterleben zwingen kann. Doch die Betroffenen dürften den Freitodentscheid keinesfalls unter Druck treffen müssen. Öffentliche Institutionen müssten sich für das Leben aussprechen, forderte sie. Unterstützung erhielt sie nebst der EVP von Einzelvotanten, etwa sehr engagiert von Theres Lepori (CVP/Berikon). Martin Lerch (EDU/Rothrist) mahnte zudem, vielen Leidenden werde suggeriert, sie seien nichts mehr wert. Das dürfe keinesfalls sein. Für die Motion sprachen sich auch Samuel Schmid (SLB/Biberstein) und weitere Einzelvotanten aus. Jürg Stüssi-Lauterburg mahnte, mit dem Zulassen des Freitodes wachse auch der Druck auf schwerkranke und alte Menschen.

Fraktionen sagen mehrheitlich Nein

In der Debatte hatten sich ausser der EVP alle Fraktionen grossmehrheitlich gegen die Motion ausgesprochen. Annerose Morach (SVP/Obersiggenthal) sagte stellvertretend für viele, Suizidbeihilfe sei heute eine Realität. Sie verwies zustimmend auf die gesetzliche Regelung, die der Kanton Waadt kürzlich beschlossen hat. Morach: „Wer je schon in seinem Umfeld oder in der Familie mit Menschen in Kontakt war, welche schwer leidend und unheilbar erkrankt, - ohne Hoffnung auf Besserung - an Schläuche gefesselt in einem Krankenbett liegen sah, kann es nachvollziehen und verstehen dass bei einem Patient in dieser Lage trotz bester medizinischer Betreuung der Wunsch entsteht, diesem aussichtslosen Zustand mit einem begleiteten Freitod ein Ende zu setzen.

Palliative Care sei zu fördern und auszubauen. Doch die Institutionen sollten weiterhin selbst entscheiden dürfen, ob sie Freitodbegleitung zulassen wollen oder nicht. Man solle nicht mit einem Gesetz in höchst persönliche Entscheidungen eingreifen.

Hochuli: Staat soll nicht eingreifen

Gesundheitsdirektorin Susanne Hochuli bat namens der Regierung um Ablehnung der Motion. Die Regierung argumentierte, der Kanton solle nicht auf dem Weg eines Verbots der Suizidhilfe in die verschieden ausfallenden Interessenabwägungen der Einrichtungen, die sich angesichts der Entwicklungen der modernen Medizin und den etablierten Bedürfnissen der heutigen Gesellschaft ergeben haben, eingreifen.

Es handle sich bei der Suizidhilfe um höchstpersönliche Wertungen sämtlicher beteiligter Personen und um verantwortungsvolle Entscheidungen. Der Entscheid der Leitung einer Einrichtung, den selbstbestimmten assistierten Suizid im gewohnten Umfeld der suizidwilligen Person zuzulassen und nicht zu verhindern, sollte weiterhin Platz haben und respektiert werden. Ebenso werde der gegenteilig ausgefallene Entscheid der Leitung einer Einrichtung akzeptiert. Es sei nicht Aufgabe des Staats, in die bestehende Entscheidungsfreiheit der Leitungen der Einrichtungen einzugreifen.