Die Schädlichkeit der elektronischen Zigarette sei nicht wissenschaftlich nachgewiesen, sagte Hildegard Fässler (SP/SG) als Kommissionssprecherin. Jedoch diene sie Raucherinnen und Rauchern als Ausstiegshilfe und müssten darum gleich wie Nikotinpflaster oder Nikotinkaugummis behandelt werden, die ebenfalls von der Tabaksteuer befreit seien.
Vergeblich wies Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf darauf hin, dass zwischen Ersatzprodukten und Entwöhnhilfen ein Unterschied besteht. Nur letztere seien von der Tabaksteuer befreit, dafür müssten sie aber eine Zulassung des Heilmittelinstituts Swissmedic haben. Trotz dieser Argumente überwies der Nationalrat die Motion mit 90 zu 61 Stimmen bei 14 Enthaltungen an den Bundesrat.