Gemäss der dem sich in Revision befindlichen bernischen Waldgesetz sollen Mountainbiker und Reiter nicht mehr auf unbefestigten Waldweglein verkehren dürfen. Das Verbot und die im Gesetz bei Verstössen vorgesehenen Bussen von bis zu 20000 Franken lösten in den betroffenen Kreisen grossen Ärger aus.
Deshalb lud vorgestern Kurt Schär Vertreter der Biker-Szene, Waldbesitzer und Tourismus zu einem runden Tisch ein. «Die Anwesenden führten eine äusserst konstruktive Diskussion. Die gegenseitigen Ansprüche und Bedürfnisse wurden auf den Tisch gelegt», sagt der Geschäftsführer der Flyer-Herstellerin Biketec AG und Co-Präsident der GLP Kanton Bern.
Mehr dürfe er nicht verraten, die Teilnehmenden hätten Stillschweigen beschlossen.
Leser gegen Verbannung aus dem Wald
Persönlich sei er der Meinung, dass die im Waldgesetz vorgesehenen Vorschriften zu weit gehen. «Ich habe aber Verständnis, dass die Waldbesitzer gewisse Entschädigungsansprüche aus der öffentlichen Nutzung des Waldes haben», sagt Schär, der Präsident der Herzroute. Aus diesem Grund habe die Biketec zusammen mit dem Verein Berner Waldbesitzer vor anderthalb Jahren auf freiwilliger Basis den Fonds für Wald und Tourismus ins Leben gerufen.
Der vom Vorsteher des kantonalen Amtes für Wald (Kawa), Rudolf von Fischer, offerierte runde Tisch hat noch nicht stattgefunden. Dies ergab gestern eine Anfrage beim Kawa. Die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision endet am 2. März.
Im Rahmen der Online-Abstimmung dieser Zeitung, ob Biker und Reiter aus dem Wald verbannt werden sollen, äusserten sich bis gestern 87 Prozent dagegen.