Volksschule
Aktualisiert am 02.02.12, um 10:15
 

Schulpsychologie wird in Zürich nicht kantonalisiert

Gemeinden haben seit Mitte 2011 die Möglichkeit, sonderschulbedürftige Schülerinnen und Schüler in der Regelklasse zu unterrichten. (Archiv)
Quelle: Keystone
Der Zürcher Regierungsrat verzichtet auf die geplante Kantonalisierung der Schulpsychologie, wie er am Donnerstag mitteilte. Grund ist die massive Kürzung des Kantonsbudgets und die Ablehnung der Steuerfusserhöhung durch den Kantonsrat.
 

Die schulpsychologischen Dienste werden weiterhin von den Gemeinden getragen. Die Beiträge, die der Kanton während der Übergangszeit zur Neugestaltung des neuen Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) im Hinblick auf die Kantonalisierung getragen hatte, entfallen nun.

Sie hatten einen Umfang von 15 Millionen Franken, wie Volksschulamt-Chef Martin Wendelspiess auf Anfrage sagte. Der Regierungsrat verweist darauf, dass die Gemeinden durch die Entscheide des Kantonsrates zum Budget 2012 und zum Steuerfuss entlastet worden sind.

Sonderschulung neu geregelt

An den Kosten der Gemeinden für die Sonderschulung soll sich künftig der Kanton beteiligen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine entsprechende Änderung des Volksschulgesetzes. Gesetzlich verankert werden soll zudem die Versorgungsplanung der Sonderschulung durch den Kanton.

Die Gemeinden haben seit Mitte 2011 die Möglichkeit, sonderschulbedürftige Schülerinnen und Schüler in der Regelklasse zu unterrichten. Es stehen dazu zwei Möglichkeiten zur Wahl. Wenn die Schülerinnen und Schüler administrativ einer Sonderschule zugewiesen werden, zahlt die Gemeinde der Sonderschule eine Versorgertaxe.

Im anderen Fall übernimmt die Gemeinde die Verantwortung für die Schulung des Kindes. Wenn der Betrag in der Höhe der Versorgertaxe für den zusätzlichen Unterricht und die Betreuung nicht ausreicht, beteiligt sich der Kanton an den Kosten.

Kanton: Kosten von 120 Millionen Franken

Der Kanton übernimmt mit 120 Millionen Franken gut die Hälfte der Kosten der Sonderschulung. Um diese Kosten steuern zu können, sei die gesetzliche Verankerung einer kantonalen Versorgungsplanung nötig, heisst es in der Mitteilung des Regierungsrates.

Die Transportkosten für die Sonderschülerinnen und -schüler müssen die Gemeinden künftig tragen, wie dies im geltenden Volksschulgesetz vorgesehen ist. Auf eine gesetzliche Grundlage für Beiträge des Kantons werde verzichtet, schreibt der Regierungsrat.

 

(sda)
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