Üetliberg
Aktualisiert am 03.02.12, um 13:43
 

Der Weg ist frei für den Gestaltungsplan Uto Kulm

Der kantonale Gestaltungsplan Uto Kulm definiert namentlich die öffentlichen und hoteleigenen Bereiche.
Quelle: Keystone
Jetzt ist der Weg frei für die Festsetzung des Gestaltungsplans Uto Kulm. Wie die Baudirektion des Kantons Zürich mitteilte, ist der Nutzungsvertrag von allen Parteien unterschrieben worden. Dies ist die Voraussetzung für den Gestaltungsplan.
 

Ende Dezember wurde laut Mitteilung der Nutzungsvertrag zwischen der Hotel Uto Kulm AG, den Standortgemeinden Zürich und Stallikon ZH sowie dem Kanton Zürich unterzeichnet.

Er hält unter anderem fest, dass die öffentliche Hand für den Unterhalt des Wanderwegs aufkommt, die Hotel Uto Kulm AG ihrerseits den gesamten Aufwand für Terrasse, Toilettenanlage, Beleuchtung und Kiosk zu tragen hat.

Der kantonale Gestaltungsplan Uto Kulm, den die Baudirektion nun festsetzen kann, definiert namentlich die öffentlichen und hoteleigenen Bereiche. Frei zugänglich sein muss der Aussichtsbereich samt Turm, und die öffentliche WC-Anlage im Hotel- Restaurant. Der Gestaltungsplan lässt zudem maximal 4000 Zu- und Wegfahrten und zwölf Helikopterflüge pro Jahr zu.

(sda)
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