Zürcher Taxis
Aktualisiert am 10.06.11, um 11:09
 

Taxitarife der Stadt Zürich sind neu Höchsttarife

Taxifahrer am Zürcher Hauptbahnhof (Archiv)
Quelle: az Limmattaler Zeitung
Zürich hat Konsequenzen aus einem Bundesgerichtsurteil zur Taxiverordnung gezogen: Neu gelten die Taxitarife als Höchsttarife. Sie dürfen von den Fahrern unterschritten werden. Taxifahrten sind weiterhin nur mit eingeschalteter Taxuhr erlaubt.
 

Das Bundesgericht befand in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil, eine verbindliche Tarifordnung für das Taxigewerbe sei mit der Wirtschaftsfreiheit nicht vereinbar. Zudem müssten auch Taxiaufträge an auswertige Fahrerinnen und Fahrer vermittelt werden dürfen.

Auswertige Taxifahrende ohne städtische Betriebsbewilligung dürfen nun zwar Kunden aufnehmen, aber nicht die öffentlichen Taxistandplätze benutzen. Das langsame und wiederholte Umherfahren zwecks Kundenwerbung bleibe ebenfalls untersagt, hält der Stadtrat in seiner Mitteilung vom Freitag fest.

Preise müssen angeschrieben werden

Die Taxibetriebe sind verpflichtet, ihre Preise anzuschreiben. Auch wenn ein Fahrer einem Kunden einen Pauschalpreis für eine Fahrt anbietet, muss er den Taxameter in Betrieb setzen. So könne der Kunde überprüfen, ob die vereinbarte Pauschale den Höchsttarif nicht doch überschreitet.

Der Stadtrat kündigte an, er werde dem Gemeinderat so bald wie möglich Änderungsvorschläge zur neuen Taxiverordnung unterbreiten, die dem Bundesgerichtsurteil zur Tarifordnung Rechnung tragen. Das städtische Parlament hatte im Sommer 2009 eine Taxiverordnung erlassen, mit der die heute noch geltenden Taxivorschriften aus dem Jahr 2000 ersetzt werden sollten.

 

(sda)
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