Privatschulen, welche die gleichen Aufgaben wie die öffentlichen Volksschule erfüllen, seien bewilligungspflichtig und unterstünden staatlicher Aufsicht, schreibt der Regierungsrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Motionsantwort. Sie seien jedoch nicht Teil des staatlichen Bildungswesens, wie die Motionäre schrieben.
Die EDU-Kantonsräte schlugen in einer Motion vor, der Kanton solle pro Schüler an einer Privatschule 3000 Franken pro Jahr zahlen. Dies sei nicht einmal ein Drittel der Kosten, die der Kanton einspare.
Bei 6000 Kindern, die eine Privatschule besuchen, würden die Budgets der öffentlichen Schulen um mindestens 60 Millionen Franken entlastet, schreiben die Motionäre. Wenn also der Kanton ein Drittel der Kosten übernehme, blieben ihm immer noch Einsparungen von 40 Millionen Franken.
Der Regierungsrat widerspricht dieser Rechnung. Wenn staatliche Beiträge an den Besuch von Privatschulen gezahlt würden, entstünden dem Kanton erhebliche Mehrkosten.